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Allgemeine Ortskrankenkasse | |
| Mitarbeitermotivation der AOK Schleswig-Holstein | |
| - Zahlungen aus dem Risikostrukturausgleich an die AOK SH, Bewertung des angeblich einmaligen Gebrauchs von Teppichboden bei einem Betriebsfest und der damit entstandenen Kosten, Überprüfung der Krankenkassen durch das Bundesversicherungsamt und das MASGV, Konsequenzen bei Verstößen gegen die Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsgrundsätze, möglicher Straftatbestand der Veruntreuung von Krankenkassenbeiträgen bei festgestellten Verstößen gegen oben genannte Grundsätze - | |
| Weitere Themen:
Krankenversicherung
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| | KlAnfr Veronika Kolb, Dr. Heiner Garg FDP und Antw MASGV 25.02.2003 Drs 15/2505 | |
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