| - Aufgabenübertragung an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung nach Weisung nur auf gesetzlicher Grundlage, Aufbringung fehlender Mittel zur Aufgabenerfüllung durch den Finanzausgleich, Höhe der FAG-Masse 1970 und 1984, Leistung weiterer sondergesetzlicher Zahlungen, Beurteilung der Leistungen an die Gesamtheit der schlewig-holsteinischen Kommunen durch die LRg als "angemessen" - | |