| - In der Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes vorgesehene Möglichkeit der Länder zur Beibehaltung der Antragsaltersgrenze für vor dem 01.07.1997 bewilligte Anträge, Verzicht der LRg auf Übernahme in die Novelle zum Landesbeamtengesetz, Übergangsregelung, Zahl und Information der Betroffenen, mögliche Rücknahme der Bewilligungen - | |