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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Altersgrenze 
 Altersteilzeit/Antragsgrenze 62 
 - In der Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes vorgesehene Möglichkeit der Länder zur Beibehaltung der Antragsaltersgrenze für vor dem 01.07.1997 bewilligte Anträge, Verzicht der LRg auf Übernahme in die Novelle zum Landesbeamtengesetz, Übergangsregelung, Zahl und Information der Betroffenen, mögliche Rücknahme der Bewilligungen - 
 Weitere Themen:
  • Landesbeamtengesetz
  •  
     
     KlAnfr Angelika Volquartz CDU und Antw MBWFK 15.09.1997 Drs 14/989
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 07.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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