| Einwilligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages gemäß § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung in die Veräußerung von landeseigenen unbebauten Flächen im Bereich des Hochschulgeländes auf dem Sandberg in Flensburg in einer Gesamtgröße von 237.007 qm zu einem Preis von 3.244.000 DM an die Stadt Flensburg | |