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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Landeseigene Immobilie 
 Einwilligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages in die Veräußerung der in der Anlage bezeichneten Liegenschaften zum Verkehrswert an die Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zentralbereich der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale 
 - Einwilligung in die Veräußerung der Liegenschaften erst nach einer Zweitbegutachtung der Immobilien (Zur Drucksache 14/2512) - 
 
 ÄndAntr Thomas Stritzl CDU 16.11.1999 Drs 14/2532
PlPr 14/99 18.11.1999 S 7490-7507
Beschl: Ablehnung
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 03.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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