| - Zentrale Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft, Erschließung von Flächen für Erholung und Freizeitgestaltung, Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne durch die unteren Naturschutzbehörden, Streichung der Regelungen über vorrangige Flächen für den Naturschutz, Verzicht auf Naturerlebnisräume und auf einen Landesbeauftragten für Naturschutz (Zur Drucksache 13/27) - | |