| Beratung des Landesnaturschutzgesetzes durch den Innen- und Rechtsausschuß, verfassungsrechtliche und rechtstechnische Prüfung von Gesetzentwürfen als mitberatender Ausschuß, Berücksichtigung von Änderungsanträgen und Änderungen des federführenden Ausschusses durch mitberatende Ausschüsse | |