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  Investitionsbank Schleswig-Holstein 
 Nutzung von ehemals landeseigenen Liegenschaften nach Übertragung an die Investitionsbank Schleswig-Holstein bzw. die LVSH 
 - Nach der Liegenschaftsübertragung aufgelöste Mietverhältnisse, leer stehende Liegenschaften, Neuvermietungen, Veräußerungen; in den Mieten enthaltenes Mietausfallwagnis, Mietausfälle, Nutzung der durch den Kabinettsbeschluss vom 11.11.2003 freigewordenen Liegenschaften - 
 Weitere Themen:
  • Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein
  •  
     
     KlAnfr Berndt Steincke CDU und Antw FM 12.02.2004 Drs 15/3227
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 26.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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