| Aufnahme der Osttangente Flensburg in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes, Notwendigkeit einer Änderung der Einstufung als "weiterer Bedarf", ersatzweiser Verzicht auf andere Straßenbauprojekte; Auswirkung des Ausbaus der A 20 mit Elbquerung auf die Berücksichtigung schleswig-holsteinischer Projekte | |