| - An die Westumgehung grenzende Bebauungsplan-Gebiete, Lärmschutz, mögliche Konflikte mit der landschaftspflegerischen Begleitplanung, zu erschließende Gewerbefläche, möglicher Eingriff in die als FFH-Prüfgebiet deklarierten Bereiche; Durchführung der landschaftspflegerischen Begleitplanung im Auftrag des Betreibers des geplanten Golfplatzes, Vereinbarkeit mit der Objektivität der Planung - | |