| - Sicherstellung des störungsfreien Rundfunkempfangs über DVB-T, Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, Versteigerung der Frequenzen 790 - 862 MHz, Erstattung der Umstellungskosten an die Kultur- und Bildungseinrichtungen, lückenlose Internetversorgung im ländlichen Bereich - | |