| Einwilligung gemäß § 6 Abs. 6 Haushaltsgesetz 1991 in überplanmäßige Ausgaben für eine strukturverbessernde Investition im Sinne des § 3 Strukturhilfegesetz bei Titel 0602 - 891 61 (TG 61) - Investitionszuschüsse im Rahmen der Förderung des öffentlichen Schienennahverkehrs - | |