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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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  Schienenverkehr 
 Einwilligung gemäß § 6 Abs. 6 Haushaltsgesetz 1991 in überplanmäßige Ausgaben für eine strukturverbessernde Investition im Sinne des § 3 Strukturhilfegesetz bei Titel 0602 - 891 61 (TG 61) - Investitionszuschüsse im Rahmen der Förderung des öffentlichen Schienennahverkehrs - 
 
 Umdruck 12/2275
APr FIN 12/92 05.09.1991 S 3
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 19.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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