| Bemerkungen des LRH; Vermögensmassen, Sondervermögen, Einstufung als Treuhand- oder Eigenvermögen, Nutzung zur Entlastung des Landeshaushalts, an den Bund zu leistender Schuldendienst, liquide Mittel, Verwendung, Ertragslage, Befristung von Bewilligungsbescheiden, Hilfen für in Not geratene Mieter, Treuhandstelle für Landbeschaffung und Landbevorratung, Zusammenarbeit mit der Landgesellschaft, Alimentierung der Stiftung "Historisch wertvolle Gebäude", Beteiligung an der BIG-Gewerbebau und der Norddeutschen Genossenschaftsbank | |