| - Erhalt der Länderhoheit im Bildungswesen, Ermöglichung eines gemeinsamen Einsatzes aller staatlichen Ebenen für eine Verbesserung des Bildungswesens, Beseitigung verfassungsrechtlicher Hindernisse für eine finanzielle Förderung durch den Bund (Kooperationsverbot), Erweiterung von Art 91 b Grundgesetz, Zustimmung zu den Bemühungen der LRg für ein Zusammenwirken der Länder im Hinblick auf eine kompatible und anschlussfähige Schulentwicklung - | |