| Überarbeitung des als Art. 9 des Haushaltsstrukturgesetzes 2006 vorgesehenen Ausführungsgesetzes zum SGB XII, Verschiebung des Inkrafttretens, Aufteilung der Zuständigkeiten und Kosten, mögliche Festlegung von Mindeststandards, Anhörung sozial erfahrener Personen vor dem Erlass von Verwaltungsvorschriften; Bildung eines gemeinsamen Ausschusses von Land und kommunalen Landesverbänden | |