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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Resozialisierung 
 Entlassungsbeihilfe nach § 75 Strafvollzugsgesetz, Strafentlassene in Landesbehörden 
 - Gewährung von Beihilfen bei nicht ausreichender Bildung von Überbrückungsgeld und fehlendem Eigengeld, Praxis, wohlwollende Prüfung von Bewerbungen Strafentlassener um Beschäftigungen bei Dienststellen des Landes und in Betrieben mit Landesbeteiligung - 
 Weitere Themen:
  • Strafgefangener
  •  
     
     KlAnfr Ruge F.D.P. und Antw JM 14.04.1980 Drs 9/551
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 17.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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