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Resozialisierung | |
| Entlassungsbeihilfe nach § 75 Strafvollzugsgesetz, Strafentlassene in Landesbehörden | |
| - Gewährung von Beihilfen bei nicht ausreichender Bildung von Überbrückungsgeld und fehlendem Eigengeld, Praxis, wohlwollende Prüfung von Bewerbungen Strafentlassener um Beschäftigungen bei Dienststellen des Landes und in Betrieben mit Landesbeteiligung - | |
| Weitere Themen:
Strafgefangener
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| | KlAnfr Ruge F.D.P. und Antw JM 14.04.1980 Drs 9/551 | |
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