| Weiteres Vorgehen bei der Unterbringung von psychisch kranken Menschen nach dem PsychKG; Umsetzung von § 13 Abs 3 PsychKG, Überprüfung der Eignung des Personals privater Krankenhausträger durch die zuständigen Kommunen, Ablehnung von Unterbringungsanordnungen durch das Amtsgerichts Oldenburg wegen fehlender Überprüfungen, Verfahren vor dem LVerfG | |