| Stellungnahme in dem Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, daß die Regelungen mit Beschluß des Landtags von Sachsen-Anhalt (Drucksache 1/197) auf eventuelle Tätigkeit für das ehemalige MfS (AfNS) vom 12.9.1991 (Drucksache 1/781) gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG sowie gegen das Prinzip auf rechtliches Gehör analog Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen | |