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  Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 
 Stellungnahme in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, daß die auf der 31. Sitzung des Thüringer Landtages am 10.10.1991 getroffene Bestimmung von zwei gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen oder Gruppen als Mitglieder des Rundfunkrates nach § 19 Abs. 1 Nr. 16 des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk für ungültig erklärt wird (Az: 2 BvH 3/92) 
 
 APr IR 13/4 12.08.1992 S 29
Umdruck 13/37
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 08.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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