| Stellungnahme in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung, ob die in Schleswig-Holstein getroffene beamtenrechtliche Regelung, nach der nur geprüfte Rechtskandidaten zum Referendar ernannt werden dürfen, die die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten, mit dem Grundgesetz und mit § 7 Nr. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung vereinbar ist | |