| Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen im Rahmen der amtlichen Überwachung einschließlich der Durchführung von Monitoring-Programmen und nationalen Rückstandskontrollplänen | |