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olksinitiative
Verhältnis der Art. 41 und 42 der Landesverfassung zueinander, mögliche Pflicht zur Behandlung einer Volksinitiative im Landtag auch bei festgestellter Unzulässigkeit, Verfahren bei unklarer oder umstrittener Zulässigkeit
APr IR 14/62 04.09.1998 S
4
-5
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (
LIS-SH
); Stand: 19.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Informations- und Dokumentationseinrichtungen
des Schleswig-Holsteinischen Landtags
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