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  Volksinitiative 
 Verhältnis der Art. 41 und 42 der Landesverfassung zueinander, mögliche Pflicht zur Behandlung einer Volksinitiative im Landtag auch bei festgestellter Unzulässigkeit, Verfahren bei unklarer oder umstrittener Zulässigkeit 
 
 APr IR 14/62 04.09.1998 S 4-5
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 19.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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