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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Vogelgrippe 
 Unterlassene Untersuchungen von Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln entgegen § 56 Abs. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung - GeflPestSchV) 
 - Untersuchung verendeter und lebender Wasser- und anderer Wildvögel im Kreis Plön, Bedeutung der Geflügelpest-Verordnung - 
 Weitere Themen:
  • Wasservogel
  •  
     
     
    Kleine Anfrage Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort MELUR 10.03.2017 Drucksache 18/5256
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 17.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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