| Verwaltungsvereinbarung zwischem dem Bund und den Ländern über die Verzinsung und Tilgung der den Ländern gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG zur Förderung des Wohnungsbaues sowie der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen ausgeliehenen Bundesmittel (Zins- und Tilgungsvereinbarung Wohnungsbau) | |