| - Unterstützung der Sylter Kommunen bei der Eindämmung des Zweitwohnungsbaus und bei der Erhaltung und Schaffung bezahlbaren Dauerwohnraums, Verwendung des ehemaligen Polizeiwohngebäudes in Keitum, Überlassung landeseigener Grundstücke zum Zwecke des Wohnungsbaus auf Erbpacht-Basis an die Insel Sylt, Belegungsrechte zugunsten von Landesbediensteten, zusätzliche Wohnraumfördermittel - | |