| - Legislative Maßnahmen zur Gewährleistung gesetzesmäßiger Besteuerung und zur Beseitigung von Mißständen, Beibehaltung des Grundsatzes der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit u.a. bei Verlustzuweisungsgesellschaften und bei der Veräußerung von Betrieben, Bewertung des Bauherrenmodells, mögliche Steuervorteile für Besserverdienende durch Anwendung der §§ 16 Abs 4 und 34 Abs 1 EStG; Deckung des Wohnungsbedarfs durch Bauherrenmodelle; Haltung der LRg zu verschiedenen Regelungen des Einkommensteuergesetzes - | |