| - Zuständigkeiten für die Erhebung der Kirchensteuer, Übermittlung von Personal- und Finanzdaten von Kirchenmitgliedern und Nicht-Mitgliedern durch Finanzbehörden an die Kirchen, mögliche Verpflichtungen von Land und Kommunen zur sächlichen Unterstützung von Geistlichen (sog. Reichnisse) - | |