| - Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und geduldete Ausländer, engere räumliche Aufenthaltsbeschränkungen, Beantragungen einer Reise in ein anderes Bundesland, Bußgeldverhängungen wegen Verstößen nach § 86 Abs. 1 AsylVfG und § 98 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG, Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Verstößen nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG seit November 2011 nach Kreisen und kreisfreien Städten, mögliche Abschaffung der Residenzpflicht auf Landesebene, teilweise Nichtbeantwortung wegen Überschreitung des Zeitrahmens zur Beantwortung von Kleinen Anfragen - | |