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  Gemeinnützige Organisationen als Zuwendungsempfänger von Geldbeträgen
Kleine Anfrage Peter Lehnert (CDU) und Antwort Minister/in für Justiz, Frauen, Jugend und Familie 05.05.2004 Drucksache 15/3422
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Geldbuße 
 Gemeinnützige Organisationen als Zuwendungsempfänger von Geldbeträgen 
 - Höhe der Zahlungen aus dem Justizbereich und von Zuweisungen von Geldauflagen aus Strafverfahren an gemeinnützige Organisationen, Opferschutzeinrichtungen und Sträflings- und Bewährungshilfen, Zuwendungsempfänger - 
 
 KlAnfr Peter Lehnert CDU und Antw MJF 05.05.2004 Drs 15/3422
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 27.04.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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