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  Örtliche Zuständigkeit für Brandschutz im Fehmarnbelt-Tunnel
Kleine Anfrage Beate Raudies (SPD) und Antwort Minister/in für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus 18.04.2018 Drucksache 19/657
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Fehmarnbelt 
 Örtliche Zuständigkeit für Brandschutz im Fehmarnbelt-Tunnel 
 - Geplante Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zur Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches der Behörden des Landes, des Kreises und der Stadt Fehmarn in den Tunnel bis zur Staatsgrenze, Entwicklung von Notfall- und Einsatzplänen für Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und Krankenhäuser, brandschutztechnische Unterstützung durch die Ortsfeuerwehren, geplante Verstärkung der ehrenamtlichen durch speziell ausgebildete hauptamtliche Feuerwehreinsatzkräfte, Entlastung der Stadt Fehmarn von den zusätzlichen Kosten, mögliche Auslösung von Konnexität - 
 
 
Kleine Anfrage Beate Raudies (SPD) und Antwort MWVATT 18.04.2018 Drucksache 19/657
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 26.04.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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