| - Veranlagung aller offenen evangelischen Kircheneinkommensteuerfälle von 01.01.1994 bis 31.12.2000 mit 8%, Rechtsgrundlage, entsprechende Weisung der OFD Kiel an die Finanzämter, Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Steuergerechtigkeit, Genehmigung der kirchlichen Steuerverordnung vom 02.01.2003 der Nordelbischen Kirche durch die LRg, Beteiligung von Hamburg und Niedersachsen, Mitwirkung eines Mitglieds der LRg bei der Zustimmung des Hauptausschusses der NEK, Höhe der Mindereinnahmen durch die Senkung des Steuersatzes - | |