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  Auslegung der Begriffe "Badeanstalten" und "Badeplätze"
Kleine Anfrage Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort Innenminister/in 01.08.2003 Drucksache 15/2818
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Strand 
 Auslegung der Begriffe "Badeanstalten" und "Badeplätze" 
 - Mögliche Geltung der Begriffe nach § 2 Gefahrhundeverordnung und § 2 des Entwurfs eines Gefahrhundegesetzes auch für Meeresstrände und Strandabschnitte - 
 
 KlAnfr Dr. Heiner Garg FDP und Antw IM 01.08.2003 Drs 15/2818
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 05.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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