| - Wahlrechtsausschlüsse bei Personen unter Betreuungsvorbehalt gemäß § 7 Nr 2 Landeswahlgesetz, Vereinbarkeit mit Artikel 29 UN-Behindertenrechtskonvention, mögliche ersatzlose Streichung der Regelung und Verhinderung einer dadurch denkbaren Manipulation von Betreuten bei der Stimmabgabe - | |