| - Weitergehende örtliche Regelungen gemäß § 10 Abs. 1, Anwendung von § 5 (Untersagung/Einziehung/Tötung), Ausnahmeregelungen gemäß § 3 Abs. 2, mögliche Widerlegung der Gefährlichkeitseinstufung durch "Wesenstests", Kontrolle behördlich erteilter Auflagen an Hundebesitzer; Erfassung der Daten von Hunden und Haltern in Achterwehr - | |