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  Bisheriger Vollzug der Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000
Kleine Anfrage Dr. Heiner Garg (F.D.P.) und Antwort Innenminister/in 12.04.2001 Drucksache 15/885
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Gefahrhundeverordnung 
 Bisheriger Vollzug der Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000 
 - Weitergehende örtliche Regelungen gemäß § 10 Abs. 1, Anwendung von § 5 (Untersagung/Einziehung/Tötung), Ausnahmeregelungen gemäß § 3 Abs. 2, mögliche Widerlegung der Gefährlichkeitseinstufung durch "Wesenstests", Kontrolle behördlich erteilter Auflagen an Hundebesitzer; Erfassung der Daten von Hunden und Haltern in Achterwehr - 
 
 KlAnfr Dr. Heiner Garg F.D.P. und Antw IM 12.04.2001 Drs 15/885
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 05.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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