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Jugendstiftung des Landes Schleswig-Holstein | |
| Verpflichtungen des Landes Schleswig-Holstein gegenüber der Jugendstiftung | |
| - Aufgaben der für die Jugendstiftung tätigen Beamten, Angestellten und ABM-Kräfte; Kosten für Errichtung der Geschäftsstelle; Anmietung von Räumlichkeiten und Beteiligung an deren Ausstattung durch die Jugendstiftung - | |
| | KlAnfr Horst Hager SPD und Antw KM 14.03.1988 Drs 11/105 | |
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