| - Weiterleitung von Anträgen an die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein, Gründe, vorherige Prüfung auf grundsätzliche Förderungsfähigkeit, Verantwortlichkeit für die weitere Behandlung der weitergeleiteten Anträge und die Bescheiderteilung, Verfahren der Meinungsbildung, Begründung von Entscheidungen, Vertretung der Entscheidungen gegenüber dem Stiftungskuratorium durch den Vorstand, Überprüfbarkeit der Bescheide der Kulturstiftung im Rechtswege - | |