| - Verzicht auf Vorrangflächen für den Naturschutz und auf eine flächendeckende Landschaftsplanung; Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Verpflichtung der Länder zur Benennung der nach der FFH-Richtlinie zu schützenden Gebiete (Zur Drucksache 14/658) - | |