| - Anwendung von § 23 Abs 1 AufenthaltG und § 32 AuslG, allgemeine Aussetzung von Abschiebungen in bestimmte Länder oder von bestimmten Personengruppen, Verfahren, Abschiebestopps und Abschiebungen seit 2000, derzeitige Aufnahme-, Abschiebungs- und Rückführungsregelungen, betroffene Personen, Herkunftsländer - | |