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  Wahrung des Wahlgeheimnisses in der Stadt Bad Schwartau
Kleine Anfrage Uwe Jensen (SPD) und Antwort Innenminister/in 11.09.1980 Drucksache 9/688
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Bad Schwartau, Stadt, Kreis Ostholstein 
 Wahrung des Wahlgeheimnisses in der Stadt Bad Schwartau 
 - Einsichtnahmen in Wahlunterlagen und Stimmzettel nach der Bürgermeisterwahl, Wahrung des Wahlgeheimnisses, disziplinarische Maßnahmen, angebliche Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung der Mitglieder der CDU-Stadtfraktion durch MdL Hoffmann hinsichtlich einer Stimmabgabe für den wiedergewählten Bürgermeister, Voraussetzungen für Akteneinsicht in Wahlangelegenheiten - 
 
 KlAnfr Jensen SPD und Antw IM 11.09.1980 Drs 9/688
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 03.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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