| - Größerer Handlungsspielraum bei der Aufstellung der Kreisentwicklungspläne, Verbesserung der Möglichkeiten zu einer besseren Abstimmung untereinander und zu einer unmittelbaren Beteiligung der Gemeinden, Empfehlung an die Gemeinden zur Aufstellung eigener Gemeindeentwicklungspläne - | |