| - Durch einmalige Zahlung von Anfangskapital aus Landesmitteln geförderte Stiftungen des Privatrechts oder von anderen privatrechtlich organisierten Trägern (ohne Kapitalgesellschaften), 1986 unmittelbar institutionell mit Landesmitteln zu fördernde Stiftungen, öffentliche Kontrolle der Zuwendungsempfänger durch den LRH und die bewilligenden Behörden - | |