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  Wechsel der Zuständigkeit für die Abrechnung von Leistungen nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz (G 131)
Kleine Anfrage Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort Finanzminister/in 08.01.2008 Drucksache 16/1785
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Gesetz zu Art. 131 GG 
 Wechsel der Zuständigkeit für die Abrechnung von Leistungen nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz (G 131) 
 - Gründe für den Wechsel der Zuständigkeit zu den Oberfinanzdirektionen, Kosten und Einspareffekte, Zahl der betroffenen Versorgungsempfänger - 
 
 
Kleine Anfrage Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort FM 08.01.2008 Drucksache 16/1785
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 06.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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