| - Einhaltung der Auflagen des Garantievertrages und der Beihilfegenehmigung der EU-Kommision hinsichtlich der Vorstandsvergütungen, Einbeziehung der Altersvorsorge; Nichtbeantwortung von Fragen zu Anstellungsverträgen wegen der Einhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - | |