| - Kenntnisse von Aufsichtsrat und LRg vom Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln, Information der Abschlussprüfer, Konsequenzen der Bank aus dem Verfahren, mögliche weitere Vorgänge, Beibehaltung der Stützung der Bank durch die Anteilseigner, mögliche Schadenersatzforderungen; Nichtbeantwortung von Teilfragen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen - | |