| - Wahl der Abg. Geißler, Schmitz-Hübsch, Schwalm und Wadephul zu Mitgliedern sowie der Abg. Kleiner, Sassen, Schlie und Stritzl zu stellvertretenden Mitgliedern gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 1 LRiG, Wahl des Abg. Kerssenbrock zum Mitglied und des Abg. Eichelberg zum stellvertretenden Mitglied gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 2 LRiG - | |