| - Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die Wohnungsbauentwicklung der Gemeinden, tatsächliche Entwicklung seit 2010, Neubaubedarf bis 2025; wohnungsbauliche Entwicklungsrahmen als Obergrenzen für nicht als Siedlungsschwerpunkte eingestufte Gemeinden, zulässige Abweichungen, Ausschöpfung der Obergrenzen - | |