| - Verbindlichkeit der Aktenordnung für die Dienststellen, Verantwortung für die Einhaltung, Zweck der Aktenführung nach den Vorgaben der Aktenordnung hinsichtlich der sachlichen und rechtlichen Nachvollzieh- und Überprüfbarkeit von Verwaltungsvorgängen und Entscheidungen, Entscheidung über die Aktenrelevanz von Schriftgut, Anforderungen an die Aufbewahrung von Schriftgut in elektronischer Form - | |