| - Festlegung der Deichtrasse unter Gesichtspunkten des Küstenschutzes und der Sicherheit der Menschen hinter den Deichen, Inanspruchnahme von Naturschutzflächen des Wattenmeeres nur in kleinstem Rahmen, Verzicht auf eine den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege widersprechenden Nutzung der binnendeichs gelegenen Flächen, landwirtschaftliche Nutzung; Liegeplätze für Sportboote bei der Eindeichung der Nordstrander Bucht - | |