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Auslieferung von Straftätern | |
| Auslieferung türkischer Staatsangehöriger an die Justiz in ihrer Heimat | |
| - Zuständigkeit der LRg zur Entscheidung über Auslieferungsersuchen, keine Gefangenen aus der Türkei in Auslieferungshaft in schleswig-holsteinischen Justizvollzugsanstalten - | |
| | KlAnfr Selzer SPD und Antw JM 11.10.1983 Drs 10/142 | |
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