| - Übernahme der 1994 eingestellten Anwärter des gehobenen Dienstes in den Landesdienst, Übernahme in Beamten- bzw. befristete Angestelltenverhältnisse, Information der Betroffenen, Verwendung der Absolventen der Verwaltungsfachhochschule außerhalb des Landesdienstes - | |